Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen
dem/der Mietenden eines Stellplatzes des Camping und Wochenendplatzgebietes Brockmühle,
Am Heubach 1 in 48249 Dülmen.


Abschluss des Vertrages
Die Vertragsbedingungen und angegebenen Preise gelten für Buchungen für das laufende
Geschäftsjahr bis zur Herausgabe neuer Preise bzw. Vertragsbedingungen. Die Preise können
zudem nachfragebedingt angepasst werden. Mit seiner Anmeldung bietet der Gast dem
Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermieter
wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn er ihn schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind
unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Vermieter in vorbezeichneter
Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der
Vermieter an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Gast dem Vermieter innerhalb dieser Frist die
Annahme erklärt. Es kommt kein Pauschalreisevertrag zustande, da der Vermieter kein
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist und bei allen Angeboten im Preisteil, auch bei den
Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht.
Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung. Die Änderung des gebuchten
Stellplatzes behält sich der Vermieter aus zwingend erforderlichen Gründen vor.


Leistungen
Der Vermieter verpflichtet sich, den vom Gast gebuchten Stellplatz (bzw. einen vergleichbaren
Stellplatz) bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom)
sowie die Nutzung der sanitären Anlagen ein, sofern nicht anders vereinbart.


Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des in
der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtbetrages innerhalb von 7 Kalendertagen zu
zahlen. Bei Onlinebuchungen ist die Anzahlung sofort fällig. Die Aktivierung des Buttons „Jetzt
verbindlich buchen“ stellt die Zahlungsaufforderung dar. Sie kann per Paypal auf das in der
Buchungsbestätigung angegebene Konto erfolgen. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Gast
eventuell anfallende Bankgebühren.
Erfüllt der Gast diese Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Vermieter
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der verbleibende Restbetrag ist während des gebuchten Aufenthalts (spätestens am Abreisetag
vor Verlassen des Platzes) vom Gast zu zahlen.


Stornierungsbedingungen
Sie können jederzeit vor Anreise von ihrer Buchung zurücktreten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei uns.
Bei Stornierung der Buchung berechnen wir:


Mietbedingungen
Zelt- und Stellplätze:
Der gemietete Zelt- oder Stellplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die in
der Buchung angegeben wurde. Der Gast ist verpflichtet, seinen gebuchten Stellplatz bei
Ankunft zu überprüfen und eventuelle Mängel am Platz dem Servicepersonal oder der Rezeption
noch am gleichen Tag zu melden. 24 Stunden nach Bezug ohne Rückmeldung gilt der Stellplatz
als mängelfrei übernommen. Sollten während des Aufenthaltes Mängel auftreten, so ist der
Gast verpflichtet, auch diese unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Soweit der Vermieter
infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Gast nicht berechtigt,
die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Schäden sind vom Gast zu erstatten.


An- und Abreise Stellplätze
Der gebuchte Stellplatz steht am Anreisetag ab 14.30 Uhr zur Verfügung und muss am
Abreisetag bis spätestens 12:30 Uhr komplett geräumt sein. An Sonntagen außerhalb von
gesetzlichen Feiertagen oder NRW Schulferien ist die Abreise bis 18:00 Uhr zu erledigen. Die
Miete des Platzes/Mietobjekts ist spätestens am Abreisetag vor dem Verlassen des Platzes
abzurechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Stellplatz
bzw. das Mietobjekt ab 14:30 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung
berechtigt.
Sollte der Gast den Stellplatz oder das Mietobjekt früher als geplant verlassen, darf der Platz/das
Mietobjekt durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.


Besucher:innen
Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher:innen des Gastes sind von
diesem in der Rezeption anzumelden. Besucher:innen haben sich an die geltende Platzordnung
zu halten.


Reitbetrieb
Der zugehörige Reitbetrieb findet in der Saison von Anfang der NRW-Osterferien bis zum Ende
der NRW-Herbstferien statt. Der Reitunterricht wird in diesem Zeitraum jedes Wochenende,
jeden Feiertag und in den NRW-Schulferien täglich angeboten. Wir behalten uns vor, dass der
Reitbetrieb an einzelnen Tagen nicht Stattfinden kann. Dies kann auf Krankheits oder
Wettergründe zurückzuführen sein. Ein Nicht Stattfinden des Reitbetriebes kann weder den
Mietpreis Mindern noch einen Vertragsrücktritt rechtfertigen.
Der Umgang mit den Pferden ist ausschließlich im Beisein der Reitlehrerin oder von ihr
beauftragten Personen erlaubt.


Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters
Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, die Platzordnung oder den Hygieneplan,
ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt und der Gast
verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige
Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus
sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls


Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich den Stellplatz und die Anlagen des Camping und Wochenedplatzes
Brockmühle pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen
Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der
Vermieter haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die
eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste,
die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besucher:innen durch seine Erfüllungs-,
Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte
Schäden. Der Gast haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden und seine
Besucher:innen.